In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vertretungsmacht, deshalb ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig.
Haben Sie nichts geregelt, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.
Angehörige, auch Ihr Ehepartner, können dann nichts mehr für Sie regeln.
Der Betreuer übernimmt Ihre finanziellen Angelegenheiten, nur er alleine hat noch Zugriff auf Ihre Konten und Depots. Er entscheidet u.a. über gesundheitliche Maßnahmen und Ihre Unterbringung.
Damit Ihre Angehörigen weiter in Ihrem Sinne für Sie handeln können und die Angehörigen wissen, was zu tun ist, bedarf es einiger Vorkehrungen.
In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest wer im Fall der Fälle Ihre Vertrauersperson ist. Die Vorsorgevollmacht sichert somit, dass Ihre Vertrauensperson sich auch um Sie und Ihre Angelegenheiten kümmern kann. Durch die Vorsorgevollmacht schließen Sie die Anordnung einer Betreuung durch eine möglicherweise fremde Person für Sie durch das Betreuungsgericht aus. Damit vermeiden Sie auch die regelmäßige Kontrolle durch dieses Gericht und die Berichterstattung an dieses Gericht.
Fazit:
- Sie vermeiden Eingriffe Dritter in Ihre privaten Angelegenheiten !
- Sie behalten die Verfügungsgewalt über Ihre Finanzen !
- Sie schützen sich und Ihre Familie vor moralischen und finanziellen Belastungen durch Fehlentscheidungen Dritter !
- Sie bewahren Ihr Selbstbestimmungsrecht !
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung legen Sie eine Person fest, die das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie als Betreuer bestellen soll. In der Betreuungsverfügung können Sie aber auch Personen ausschließen, die Sie ausdrücklich nicht als Betreuer wünschen.
Sorgerechtsverfügung
Mit der Sorgerechtsverfügung beeinflussen Sie wer im Falle Ihres Todes oder Ihrer Geschäftsunfähigkeit das Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind erhält und wer das Vermögen Ihres Kindes bis zu dessen Volljährigkeit verwalten soll.
Sie beeinflussen mit einer Sorgerechtsverfügung ob sich das Jugendamt um Ihr Kind kümmert, Ihr Kind in ein Heim kommt oder ob vielleicht doch lieber Verwandte sich um Ihr Kind kümmern sollen.
Regeln Sie nichts, bekommt das Kind automatisch einen Vormund !
Unternehmervollmacht
- Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn ich aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit für längere Zeit oder dauerhaft ausfalle?
- Was wären die Folgen, wenn ich plötzlich versterbe? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte
- das auf meine Familie? Könnten meine Angehörigen mein Unternehmen fortführen? Wie steht es um die Sicherheit der von mir geschaffenen Arbeitsplätze?
- Wer kann und darf in Notsituationen das Unternehmen führen?
- Wer darf über die Konten verfügen? Wer darf die Post oder eingehende E-Mails beantworten?
- Kennt jemand die wichtigsten Passwörter?
- Wer kennt die Lieferanten, die aktuellen Aufträge, laufende Ausschreibungen oder Projekte usw.?
- Was passiert im Erbfall? Können Pflichtteile und evtl. anfallende Erbschaftssteuer problemlos bezahlt werden? Wird dem Unternehmen dadurch Liquidität entzogen?
Haustier- und Großtierverfügung
Mit einer Tierverfügung können Sie wichtige Entscheidungen, wie Unterbringung, Pflege u.a. regeln. Auch können Sie den Bevollmächtigten detaillierte Informationen zum geliebten Haustier geben, z.B. die Anschrift des Tierarztes oder über bestehende Versicherungsverträge das Tier betreffend. Das ist unabhängig von der Familienkonstellation möglich.
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Um sicher zu gehen, dass Ihre Angehörigen auch wirklich Auskünfte von Ärzten erhalten sollten Sie eine "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" erstellen. In dieser nennen Sie die Personen, welche entsprechende Auskünfte von den Ärzten erhalten sollen.
Erstellung und Verwahrung der Verfügungen
Entscheidend für alle Verfügungen ist die rechtlich einwandfreie Erstellung und Pflege, also Anpassung an veränderte Gegebenheiten, wie Austausch von Personen, gesetzliche Änderungen aber auch Adressänderungen.
Auch die Frage der Lagerung der Verfügungen ist entscheidend. Was nutzt eine tolle Verfügung wenn Sie nicht gefunden wird.
Unser Partner, die GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Arnold, ist spezialisiert auf all diese Themen.
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