Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden oft
vom Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrages, vermögenswirksame Leistungen Vermögen ansparen einer betrieblichen Vereinbarung oder einfach des Arbeitsvertrages als vereinbarte Geldleistung gewährt. Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Solch ein Anlagekonto kann ein Bausparvertrag, ein Fondssparplan, eine Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Je nach Vertrag kann der Arbeitnehmer die Zahlung des Arbeitgebers durch Eigenleistung aufstocken.

Staatliche Förderung

  • Aktienfonds: Gefördert wird eine VL-Anlage von maximal 400 EUR pro Jahr mit jeweils 20% auf den Jahresmaximalbetrag. Ein Sparer kann also bis 80 € an staatlicher Förderung für diesen Vertrag erhalten, sofern der Anleger im Jahr der Anlage ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 20.000 EUR (Alleinveranlagung) bzw. 40.000 EUR (bei Eheleuten) aufweist. Zu beachten wäre noch die Sperrfrist, diese beträgt hier sechs Jahre plus ein Jahr Wartezeit.
  • Bausparen: Gefördert wird eine VL-Anlage von maximal 470 EUR pro Jahr mit jeweils 9 % auf den Jahresmaximalbetrag, also max. 42,30 €, sofern der Anleger im Jahr der Anlage ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 17.900 EUR (Alleinveranlagung) bzw. 35.800 EUR (bei Eheleuten) aufweist. Die Sperrfrist beträgt hier sieben Jahre.
  • Rentenversicherungen oder betriebliche Altersvorsorge: Liegt ihr zu versteuerndes Einkommen unter den o.g. Grenzen sind ein Bausparvertrag oder der Fondssparplan, auf Grund der Zulagen, sicher eine sehr gute Ergänzung zum Vermögensaufbau. Liegt ihr zu versteuerndes Einkommen über den o.g. Grenzen und ihr Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen ist eine Rentenversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge eine interessante Möglichkeit. Für diese Sparform wird keine staatliche Förderung in von Form der Sparzulage gewährt. Eine Sperrfrist existiert hier nicht.

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber ob er vermögenswirksame Leistungen zahlt oder vielleicht wissen Sie es bereits und sind sich unsicher welche Sparform nun die richtige für Sie ist. Gerne helfen wir hier weiter und finden die passende Sparform. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.