Rürup-Rente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist staatlich begünstigt. Ihr Name geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Im Unterschied zur privaten Rentenversicherung wird zum Rentenbeginn ausschließlich eine lebenslange Rente ausgezahlt. Die Beiträge zu einer Basisrentenversicherung sind steuerlich absetzbar, was besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant sein kann.

 

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Steuervorteile

Die steuerliche Begünstigung der Beiträge zu einer Rürup-Rente ist ein schlagendes Argument dafür, warum Sie eine Basisrente für Ihre private Altersvorsorge nutzen sollten. Der Staat unterstützt Sie quasi beim Aufbau einer Altervorsorge.

Steuervorteile bei der Einzahlung

Die Beiträge zur staatlich zertifizierten Rürup-Rente sind sonderausgabenabzugsfähig:

  • Im Jahr 2016 können Sie bis 22.766 € für Alleinstehende und 45.532 € für Ehegatten steuerlich ansetzen.
  • Davon können Sie 2016 bis zu 82 % als Sonderausgaben im Rahmen der Basisaltersvorsorge geltend machen. Das sind bis zu 18.668,12 € für Alleinstehende und 37.336,24 € für Verheiratete.

Der Staat schafft so für jeden die Möglichkeit und den Anreiz, besonders aber für Selbstständige und Freiberufler, sich ein Fundament für die private Altersvorsorge aufzubauen.

Steuervorteil auch bei der Rente

Bei Basisrenten muss bis zum Jahr 2040 nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert werden. Dieser Satz ist dann ab Rentenbeginn festgeschrieben. Wenn man beispielsweise im Jahr 2025 in Rente geht, müssen fortan nur 85 % der Rente versteuert werden.

Bei der Wahl der passenden Rürup-Rente sind wir gerne behilflich. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.