Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Nach § 836 BGB ist der Eigentümer eines Hauses und/ oder Grundstückes für einen durch sein Haus und/ oder Grundstück verursachten Personen- oder Sachschaden, haftbar.

Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Sie gegen Ansprüche und finanziellen Folgen die aus solchen Schäden entstehen, rechtlich geschützt.