Die Patientenverfügung ist eine überaus wichtige Verfügung. Sie dient dazu Bevollmächtigten und Ärzten Ihren Willen für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen darzulegen.
In der Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit ganz genau zu definieren wann und unter welchen Umständen welche lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen und wann "abgeschalten" werden soll. Sie behalten damit Ihr Selbstbestimmungsrecht und nehmen Ihren Angehörigen die Last über Ihr Leben oder Ihren Tod zu entscheiden. Gerade diese detailierten Anweisungen sind extrem wichtig, da schwammige oder nicht eindeutige Anweisungen zur Nichtigkeit der Verfügung führten können.
Entscheidend ist die rechtlich einwandfreie Erstellung und die Pflege Ihrer Patientenverfügung, also Anpassung an veränderte Gegebenheiten, wie Austausch von Personen, gesetzliche Änderungen oder Adressänderungen.
Auch die Frage der Lagerung der Vorsorgedokumente ist entscheidend. Was nutzt eine tolle Verfügung wenn Sie nicht gefunden wird.
Unser Partner, die GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Arnold, ist spezialisiert auf all diese Themen.
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